Ihre Gütestelle für Zivilrecht
Staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Vom Präsidenten des Landgericht Stuttgart wurde Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.
Die staatlich anerkannte Gütestelle besteht seit Mai 2005.
Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle weist insbesondere folgende Vorteile auf:
- Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.
- Vermeidung einer langen Verfahrensdauer.
- Schließen Sie mit Ihrem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich, können Sie aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.
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Florian Hitzler
Rechtsanwalt /
Staatlich anerkannte Gütestelle
Kronenstr. 24
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 955 938 0
Telefax: 0711 / 955 938 38
E-Mail:
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