Gütestelle für Zivilrecht

Staatlich anerkannte Gütestelle

Ihre Gütestelle für Zivilrecht

Staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Vom Präsidenten des Landgericht Stuttgart wurde Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.

Die staatlich anerkannte Gütestelle besteht seit Mai 2005.

Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle weist insbesondere folgende Vorteile auf:

- Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.

- Vermeidung einer langen Verfahrensdauer.

- Schließen Sie mit Ihrem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich, können Sie aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.

Florian Hitzler

Rechtsanwalt /
Staatlich anerkannte Gütestelle

Kronenstr. 24

70173 Stuttgart

 

Telefon: 0711 / 955 938 0

Telefax: 0711 / 955 938 38


E-Mail:

info@guetestelle-zivilrecht.de


Rechtsprechung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 18.06.2015 (Az. III ZR 189/14, 191/14, 198/14 und 227/14) entschieden, welche Anforderungen an Güteanträge zu stellen sind, die zur Hemmung der Verjährung von Ansprüchen führen.

Service