Ihre Gütestelle für Zivilrecht
Staatlich anerkannte Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Vom Präsidenten des Landgericht Stuttgart wurde Herr Rechtsanwalt Florian Hitzler im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle des Landes Baden-Württemberg anerkannt.
Die staatlich anerkannte Gütestelle besteht seit Mai 2005.
Das Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle weist insbesondere folgende Vorteile auf:
- Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Sie die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.
- Vermeidung einer langen Verfahrensdauer.
- Schließen Sie mit Ihrem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich, können Sie aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.
Florian Hitzler
Rechtsanwalt /
Staatlich anerkannte Gütestelle
Kronenstr. 24
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 955 938 0
Telefax: 0711 / 955 938 38
E-Mail:
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